Mittwoch, 13. Januar 2010

Regelkunde (II)

Aus gegebenem Anlass gibt es im zweiten Teil der Regelkunde für Fußball(un)kundige eine Erinnerung an die Rechte des Torwarts in der Halle, wenn das Spiel gemäß der Hallenrichtlinien des BFV durchgeführt wird. (Anmerkung: In anderen Landesverbänden kann dies ganz anders geregelt sein).

§ 11 Spielbestimmungen
  1. ...
  2. Der Torwart darf seine Spielhälfte nicht verlassen, es sei denn zur Ausführung eines Strafstoßes. ...
  3. ...
  4. ... 
  5. ...
  6. .... Bei Abstoß, Abschlag oder Abwurf muss der Ball in der eigenen Hälfte von einem weiteren Spieler berührt werden. Ist dies nicht der Fall, gibt es auf der Mittellinie einen Freistoß für die gegnerische Mannschaft. Diese Bestimmung gilt für jegliches Spiel des Torwarts aus dem Strafraum heraus, wenn er zuvor den Ball kontrolliert hatte. 
Preisfragen:
Darf der Torwart den Ball in der eigenen Spielhälfte außerhalb des eigenen Strafraums mit dem Fuß stoppen und dann kontrolliert über die Mittellinie spielen?
Darf sich der Torwart innerhalb der eigenen Spielhälfte einen Ball, den er innerhalb des Strafraums mit dem Fuß kontrolliert hat, aus dem Strafraum heraus vorlegen und dann direkt über die Mittellinie spielen?
Darf der Torwart innerhalb des Strafraums einen unkontrolliert abgewehrten Ball über die Mittellinie schlagen?


Quelle: Hallenrichtlinien des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV).


Übrigens, den ersten Beitrag zu Regelkunde (Stichwort: Regel 14) findet man im Spielbericht vom 09.10.2009.

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